Spezielle Apps oder Erweiterungen bestehender Spezialsoftware ermöglichen Ihnen eine einfache und gesetzeskonforme Dokumentation ihrer täglichen Pflanzenschutz- und Dünger-Anwendungen.
Gesetzl. Grundlage: Nach Art. 67 der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 müssen berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, führen. Darin muss die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sein.
Zur Verfügung stehen spezielle Apps:
oder um die Dokumentation erweiterte Spezialsoftware: