Beschreibung
Mit nur wenigen Eingaben schon während der Arbeit erfüllen Sie alle Anforderungen und müssen nichts mehr nachbearbeiten.
Alle erfassten Daten werden nur auf dem Smartphone gespeichert und können daraus gedruckt oder per Mail als csv- oder pdf- Datei an ihre eigene Mailadresse gesendet werden.
Gesetzl. Grundlage: Nach Art. 67 der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 müssen berufliche Verwender von Pflanzenschutzmitteln über mindestens drei Jahre Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittel, die sie verwenden, führen. Darin muss die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, der Zeitpunkt der Verwendung, die verwendete Menge, die behandelte Fläche und die Kulturpflanze, für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde, vermerkt sein.
Informationen zur App unter: https://www.lkpbayern.de/download/ps-doku-app/